Erklärung zur Zugänglichkeit
Die TU Dortmund ist bestrebt, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zu gestalten. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Stand der Umsetzung für die Websitehttps://www.cs.tu-dortmund.de/nps/de/Home/ gemäß der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITVNRW).
Status der Konformität mit den Anforderungen der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise konform TEILWEISE KONFORM mit der EU-Richtlinie 2016/2102.
Überprüfungsmethode: SELBSTBEWERTUNG
Erstellt am: 20.10.2022
Zuletzt geprüft am: 20.10.22
Nicht zugängliche Inhalte
Die unten aufgeführten Inhalte sind nicht zugänglich:
- In die Website integrierte PDF-Dateien
- In die Website integrierte Videos
- Nicht alle der derzeit verwendeten Farbtöne erreichen den erforderlichen Kontrast bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent.
<Begründung:</strong>
- Aufgrund der Vielzahl der zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten bisher nicht alle in ein barrierefreies Format überführt werden. Diese werden sukzessive durch entsprechend modifizierte Versionen abgelöst.
- Die aktuell verfügbaren Videomaterialien konnten noch nicht mit Audiodeskriptionen versehen werden.>
Zugängliche Alternativen:
- Bei nicht zugänglichen Immatrikulationsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt. Bei nicht barrierefreien Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte das unten stehende Feedback-Formular.
- Bei den integrierten Videos handelt es sich um YouTube-Dateien mit der Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.
- Eine starke Vergrößerung über die Zoomfunktion des Browsers bietet den nötigen Kontrast. Wir arbeiten an einer komplett barrierefreien Lösung für dieses Problem.
Rückmeldungen und Kontaktmöglichkeiten
Sie können uns Fälle der Nichteinhaltung von Zugänglichkeitsanforderungen melden und Informationen über Inhalte anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
Lehrstuhl 11 - Fakultät für Informatik TU-Dortmund
ls11@ci-cs.tu-dortmund.de
02317557704
Rückmeldung:
Wenn Sie mit dem Lehrstuhl 11 Kontakt aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Formular für Anregungen.
Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht "Barrierefreiheit" an und teilen Sie uns durch Angabe der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
Verfahren zur Durchsetzung
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Meldungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie den Schlichter für barrierefreie IT einschalten. Er oder sie ist dem Beauftragten für die Belange behinderter Menschen nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen unterstellt. Wenn Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten möchten, füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular aus und senden Sie es per E-Mail an:
Schlichtungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen beim Büro des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund
Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen der TU Dortmund zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie nützliche Links zu Services und Ansprechpartnern: Inklusion an der TU Dortmund
DoBuS - Referat für Behinderung und Studium - bietet Beratung und Service für Studierende und Lehrende mit dem Ziel, faire Bedingungen in Studium und Lehre für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung zu schaffen. Weitere Informationen: DoBuS